Die Verschwiegenheitspflicht über die uns anvertrauten Sachverhalte ist berufsständiges Gebot.
Dies hat seinen Grund. Eine optimale Beratung kann nur aufgrund eingehender Analyse der
herrschenden Umstände erfolgen.
Diese sollten offenbart werden, damit der Berater wirklich beraten kann. Hierzu ist Vertrauen notwendig.
Wir versuchen dieses Klima zu schaffen, damit für unsere Mandanten größtmöglicher Nutzen und vor allem
Zufriedenheit entstehen.
Das tun wir.
"Eis schmilzt durch Wärme, nicht durch Kälte."
(Verfasser unbekannt)